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Pflegekasse


Die Höhe der Leistungen der Pflegekassen hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflege­stufe) ab, der vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch ein Gut­achten ermittelt wird.

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1. Sachleistungen

Die Sachleistung umfasst Pflegeeinsätze, die durch professionelle Pflegekräfte der Pflege­dienste durchgeführt werden. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.

Die Pflegesachleistung beträgt monatlich:

Pflegestufe Sachleistung / Monat
Stufe 1 450 €
Stufe 2 1.100 €
Stufe 3 1.550 €
Härtefälle bis 1.918 €

Pflegebedürftige mit
eingeschränkter Alltagskompetenz
Sachleistung / Monat
Stufe 0 225 €
Stufe 1 665 €
Stufe 2 1.250 €
Stufe 3 1.550 €


2. Pflegegeld

Pflegegeld wird gezahlt, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die nötige Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen.

Das Pflegegeld beträgt monatlich:

Pflegestufe Pflegegeld / Monat
Stufe 1 235 €
Stufe 2 440 €
Stufe 3 700 €

Pflegebedürftige mit
eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegeld / Monat
Stufe 0 120 €
Stufe 1 305 €
Stufe 2 525 €
Stufe 3 700 €